Geschichte

Im August 2005 wurde esisuisse, damals unter dem Namen Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler, in Basel als Verein gegründet.

Die Anfänge ab 1984

Geburtsstunde im Mai 1984

Die Funktion der Einlagensicherung bestand seit 1. Mai 1984 bei der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) in Form einer auf dem Bankengesetz basierenden Selbstregulierung. Um die im Jahr 1983 mittels Bankeninitiative von der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP) geforderte staatliche Einlagensicherung zu verhindern, beschloss die SBVg zwecks Stärkung des Einlegerschutzes in der Konvention XVIII «Die Auszahlung von Spareinlagen und Gehaltskontoguthaben bei Zwangsliquidation einer Bank» für alle Banken zu regeln.

Erhöhung der Privilegierung

Die SBVg realisierte diese Selbstregulierung im Vorfeld von Anpassungen im Bankengesetz. Die bisher für Sparguthaben bis CHF 10 000 bestehende Privilegierung wurde auf CHF 30 000 erhöht und die Privilegierung in der zweiten Gläubigerklasse festgelegt. Somit würden bis CHF 30 000 pro Konto innert dreier Monate von der SBVg an die Einleger ausbezahlt, falls ihre Bank zwangsliquidiert würde. Kleinsteinlagen bis CHF 5 000 Franken sollten sofort aus der geschlossenen Bank ausbezahlt werden.

Konkurs der Spar- und Leihkasse Thun

Anlässlich der Schliessung der Spar- und Leihkasse Thun am 3. Oktober 1991 wurde die Funktion der Einlagensicherung erstmals in grösserem Stil angewendet. Die Einleger erhielten eine Woche nach der Bankschliessung pro Spar- und Lohnkonto CHF 500. Die Auszahlung der restlichen gesicherten Einlagen erfolgte jedoch erst ab dem 1. Januar 1993, da die rechtlichen Voraussetzungen (Zwangsliquidation) bis dahin nicht gegeben waren. Aufgrund der negativen Erfahrungen aus diesem Fall wurde die Konvention XVIII per 1. Juli 1993 überarbeitet. Nun galten die Zwangsliquidation und jede weitere Art von Bankschliessung als Auslöser für einen Konventionsfall. Die Deckung, bisher auf Spar- und Lohnkonten von Privatkunden begrenzt, wurde auf alle Einlagen ausgedehnt und pro Kunde auf CHF 30 000 festgesetzt (bisher pro Konto). Eine maximale Obergrenze der zu leistenden Beiträge wurde auf 1 Milliarde Franken festgelegt.

Entwicklungen zwischen 2000 und 2008

Schwachstellen Bankensanierung, Bankenliquidation und Einlegerschutz

Im Bericht der Expertenkommission des Eidgenössischen Finanzdepartements vom Oktober 2000 wurden gesetzliche Schwächen betreffend Bankensanierung, Bankenliquidation und Einlegerschutz festgestellt. Das Bankengesetz und die entsprechenden Verordnungen wurden in der Folge zwischen 2001 und 2003 revidiert. Die SBVg übertrug die Selbstregulierung aufgrund der neuen Gesetzgebung an eine eigene Rechtspersönlichkeit: die Einlagensicherung.

Gründung der Einlagensicherung

Die Einlagensicherung wurde am 24. August 2005 als Verein gegründet. Alle Banken und Effektenhändler mussten fortan die Mitgliedschaft bei der Einlagensicherung erwerben und die «Vereinbarung der Schweizer Banken und Effektenhändler über die Einlagensicherung» unterzeichnen, um ihre Banken- oder Effektenhändlerlizenz aufrechtzuerhalten. Die Sicherung wurde bei CHF 30 000 Franken pro Kunde belassen, die Obergrenze aber auf vier Milliarden Franken erhöht. Die Mitglieder waren nun verpflichtet, die Hälfte dieser Summe als Zusatzliquidität zu halten. Für die Auszahlung an die Kunden wurde eine dreimonatige Frist bestimmt.

Die Finanzkrise, UBS und Kaupthing

Aufgrund der Notmassnahmen zu Gunsten der UBS am 16. Oktober 2008 wurde das dringliche Gesetz über die Verstärkung des Einlegerschutzes am 20. Dezember 2008 in Kraft gesetzt. Die Sicherung wurde nun auf CHF 100 000 pro Kunde erhöht und die Obergrenze auf insgesamt sechs Milliarden Franken erhöht. Neu war auch die direkte Auszahlung aller gesicherten Einlagen (bisher maximal CHF 5 000) aus der vorhandenen Liquidität der geschlossenen Bank. Es wurde auch ein zusätzliches Privileg über CHF 100 000 für Freizügigkeitskonten und die gebundene Vorsorge pro Kunde geschaffen. Die Schliessung der isländischen Bank Kaupthing am 29. Oktober 2008 in Genf war für eine weitere Neuerung im Einlagensicherungssystem ausschlaggebend. Per 20. Dezember 2008 wurde durch die sogenannte 125%-Regel das Abfliessen der Bank-Aktiven ins Ausland verhindert. Die Regel legt fest, dass jedes Mitglied jederzeit leicht liquidierbare Aktiven in der Schweiz im Umfang von 125% der gesicherten Einlagen halten muss.

Folgen der Finanzkrise von 2008

Vorschlag einer staatlichen Einlagensicherung

Basierend auf den Erfahrungen aus der Finanzkrise legte der Bundesrat im Jahr 2009 einen Entwurf für ein Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen vor, das eine staatliche Einlagensicherung vorschlug. Hierbei wurde unter anderem die Äufnung eines vorfinanzierten Einlagensicherungsfonds von zehn Milliarden Franken innert zehn Jahren vorgesehen. Da dieser Entwurf jedoch schon in der öffentlichen Vernehmlassung scheiterte, wurden per 1. September 2011 lediglich die Sofortmassnahmen vom 20. Dezember 2008 mittels Anpassungen im Bankengesetz in Dauerrecht überführt.

Internationale Regulierungen und Normen

Im Ausland schritt die supranationale Regulierung der Banken indes weiter voran. Ab 2009 wurden internationale Normen unter dem Dach der International Association of Deposit Insurers (IADI) erarbeitet, und in der EU wurde die Einlagensicherungsdirektive überarbeitet. Ende 2013 führte der Internationale Währungsfonds (IWF) das sogenannte Financial Sector Assessment Program (FSAP) in der Schweiz durch. Dabei wurde auch die Einlagensicherung – als wichtiger Teil des Finanzplatzes – untersucht. Der IWF stellte fest, dass der Schweizer Einlegerschutz in einigen Punkten nicht den internationalen Standards entsprach.

«Brunetti Bericht»

Die Ergebnisse des Financial Sector Assessment Program (FSAP) flossen daraufhin in die Arbeiten der «Expertengruppe Brunetti» ein. Diese hatte vom Bundesrat den Auftrag erhalten, die Rahmenbedingungen des Finanzplatzes zu analysieren und daraus Vorschläge für die Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie abzuleiten. Der Ende 2014 publizierte «Brunetti Bericht» enthielt auch fünf Anregungen für Verbesserungen im Einlegerschutzsystem.

Umsetzung der Empfehlungen 2015-2016

Der esisuisse Vorstand befasste sich im Jahr 2015 intensiv mit diesen Vorschlägen. Im Februar 2016 gab er seine Position gegenüber der Arbeitsgruppe des Bundes, die Vorschläge zuhanden des Bundesrats zur Umsetzung des Brunetti Berichts erarbeitet, zeitgerecht ab. Einige Verbesserungen hat esisuisse bereits 2015 umgesetzt. So wurden die Verstärkung der Governance und die Ablösung von der SBVg beschlossen.

esisuisse heute

Operationelle Unabhängigkeit der esisuisse

esisuisse bezog am 2. August 2015 eigene Büros, wurde personell verstärkt und erhielt eine eigene, von der SBVg unabhängige Infrastruktur.

Gesetzesrevision der Einlagensicherung

Verkürzung der Auszahlungsfrist und Stärkung der Finanzierung.

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