Das Schweizer System im Überblick

Das System des Einlegerschutzes soll verhindern, dass eine Bank in Konkurs geht. Denn im Konkurs einer Bank könnten die Kunden ihre Guthaben mindestens teilweise verlieren.

Einlegerschutz 

Der Einlegerschutz in der Schweiz besteht aus den folgenden wichtigen Elementen:

  • Regulierung
    Der Gesetzgeber hat strenge Vorschriften aufgestellt, damit eine Bank Guthaben von Kunden entgegennehmen darf. Die Vorschriften sehen zum Beispiel vor, dass Banken genügend Eigenmittel und Liquidität halten müssen, damit die Guthaben der Kunden jederzeit ausbezahlt werden können. Ebenso gibt es Vorschriften, wie sich die Banken zu organisieren haben.
  • Überwachung
    Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA überwacht die Banken laufend, damit diese strengen Vorschriften eingehalten werden. Sollte eine Bank in Schieflage geraten, kann die FINMA auch Schutzmassnahmen oder Sanierungsmassnahmen anordnen, um einen Konkurs abzuwenden.
  • Systemstabilität
    Die Schweizerische Nationalbank SNB kann Massnahmen ergreifen, um das Finanzsystem stabil zu halten.
  • Einlagensicherung
    Das System der Einlagensicherung kommt zum Tragen, falls dennoch eine Bank in Konkurs geht. Im Fall des Konkurses einer Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kunden bis CHF 100 000 vor dem Verlust.
Was sind Einleger?

Einleger sind Kunden, die ein Guthaben auf einem Konto bei einer Bank haben.

Was ist Einlegerschutz?

Der Begriff Einlegerschutz umfasst die Elemente, die zum Schutz der Kunden von Banken in der Schweiz beitragen und somit die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes stärken.

Was ist Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung oder auch «Sicherung der Bankguthaben» ist ein Bestandteil des Einlegerschutzes in der Schweiz. Im Fall des Konkurses einer Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kunden bis CHF 100 000 vor dem Verlust.

Einlagensicherung

Das System der Einlagensicherung besteht aus den folgenden wichtigen Elementen:

  • Jede Bank muss als Substanzschutz in der Schweiz gelegene Vermögenswerte im Umfang von 125 Prozent der gesicherten und privilegierten Guthaben halten.
  • Gesicherte Guthaben sind konkursrechtlich privilegiert
  • Der von der FINMA eingesetzte Konkursliquidator der Bank nutzt die vorhandene Liquidität der Bank, um die gesicherten Guthaben auszuzahlen.
  • esisuisse finanziert die Auszahlung der gesicherten Guthaben, sofern die vorhandene Liquidität der Bank dafür nicht ausreicht. Die Banken stellen esisuisse dafür insgesamt maximal CHF 8 Milliarden zur Verfügung.
    Dieser Betrag entspricht dem im Gesetz festgelegten Wert von 1.6% aller gesicherten Guthaben in der Schweiz.
    Die Banken müssen esisuisse spätestens ab dem 01.12.2023 Sicherheiten (Wertschriften oder Geld) über die Hälfte dieser rund CHF 8 Milliarden leisten.
Was sind Einlagen?

Einlagen sind Guthaben von Kunden auf Konten bei Banken.

Wer gilt als Kunde?

Alle Kunden (Privatkunden und Firmenkunden) von Banken sind durch die Einlagensicherung geschützt: Natürliche Personen (Erwachsene, Kinder) und juristische Personen.

Konkurs einer Bank

Im Konkursfall haften die Banken solidarisch in Höhe ihrer Beitragsverpflichtung. esisuisse muss die Auszahlung der gesicherten Guthaben nur finanzieren, sofern die vorhandene Liquidität der Bank nicht ausreicht, um die gesicherten Guthaben auszuzahlen (sogenannter Anwendungsfall).

Diese Gelder werden von esisuisse an den Liquidator überwiesen, damit der Liquidator eine Auszahlung der gesicherten Guthaben an die Kunden vornehmen kann.

 

Die von esisuisse zur Verfügung gestellten Mittel zur Liquiditätsüberbrückung werden den Mitgliedsbanken im Laufe der Liquidation durch den Verkauf von Vermögenswerten der betroffenen Bank via esisuisse zurückerstattet.

Zur Gewährleistung der Auszahlung der gesicherten Guthaben muss jede Bank als zusätzliche Sicherheit Vermögenswerte in der Schweiz halten, deren Wert mindestens 125% der Summe der bei ihr liegenden privilegierten Guthaben (gesicherte Guthaben bis CHF 100 000, plus privilegierte Guthaben bei Geschäftsstellen von Schweizer Banken im Ausland bis CHF 100 000 und privilegierte Guthaben bis CHF 100 000 auf Freizügigkeits- oder Säule 3a-Konten) ausmachen.

Ablauf eines Bank-Konkurses
  • Der Konkursliquidator der Bank nutzt zuerst die vorhandene Liquidität der Bank, um die gesicherten Guthaben auszuzahlen.
  • esisuisse muss die Auszahlung der gesicherten Guthaben nur finanzieren, sofern die vorhandene Liquidität der Bank nicht ausreicht.
  • In diesem unwahrscheinlichen Fall stellt esisuisse dem Konkursliquidator das dafür benötigte Geld zur Verfügung.
  • Dieses zusätzlich benötigte Geld kann esisuisse jederzeit bei allen anderen Banken mittels Lastschriftverfahren einziehen.
  • Der Liquidator zahlt den betroffenen Kunden die gesicherten Guthaben aus.

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Auf einen Blick

Ziele der Einlagensicherung
  • Geld der breiten Bevölkerung im Konkurs einer Bank vor Verlust schützen
  • Gesicherte Guthaben auszahlen
  • Vertrauen in Schweizer Finanzsystem stärken
  • Prävention und Finanzmarktstabilität: Ansturm auf Bankschalter («bank run») verhindern
Governance und Vereinsorgane von esisuisse
  • Privater Verein mit Sitz und Geschäftsstelle in Basel
    • Mitgliederversammlung
    • Vorstand bestehend aus unabhängigen Vorstandsmitgliedern und Bankenvertretern
    • Geschäftsleitung
    • Revisionsstelle
Aufgaben von esisuisse
  • Sicherstellen, dass der Konkursliquidator der Bank über die benötigten Mittel verfügt zur Auszahlung der gesicherten Guthaben an die betroffenen Kunden
  • Öffentlichkeit über das System der Einlagensicherung informieren, insbesondere im Falle eines Bank-Konkurses
Zahlen und Fakten
  • 285 Mitglieder
  • Aktive Banken: 238
  • Aktive Wertpapierhäuser: 39
  • Gesicherte Guthaben: CHF 504 Milliarden (per 31. Dezember 2022)
Sind meine Vorsorgegelder durch esisuisse ebenfalls gesichert?

Nein, Guthaben auf dem Freizügigkeits- oder Säule 3a-Konto sind nicht durch die Einlagensicherung gesichert, werden aber bis maximal CHF 100 000 privilegiert behandelt.

Was ist der Unterschied zwischen «privilegierten» und «gesicherten» Guthaben?

Privilegierung und Sicherung sind nicht identisch. Die Privilegierung ist in erster Linie eine konkursrechtliche Frage. Sie bedeutet, dass die Guthaben im Umfang der Privilegierung in der zweiten statt der dritten Konkursklasse eingehen.

Gesicherte Guthaben sind derjenige Teil der privilegierten Guthaben, die durch das System der Einlagensicherung zusätzlich geschützt sind und ausbezahlt werden können.

Privilegierte Guthaben werden in der Regel erst im Laufe oder am Ende des Liquidationsverfahrens ausbezahlt.