Geschäftsberichte

Jahresbericht 2022

Einleitung

Wir blicken auf ein ereignisreiches Jahr zurück, das vom Beschluss der Teilrevision des Bankengesetzes (BankG) massgeblich geprägt war. Wir haben daran mitgearbeitet, das Inkrafttreten per 1. Januar 2023 vorzubereiten. Neben der Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für den Bundesrat zum Erlass der Bankenverordnung (BankV), standen auch die Totalrevision der Statuten und der Selbstregulierung sowie die Organisation und Durchführung der Webinare im Rahmen der Teilrevision des BankG im Fokus.

Der enge Kontakt mit unseren Mitgliedern und mit der Öffentlichkeit war für uns in dieser Phase wichtig und unterstützend. Wir haben den Kontakt sehr geschätzt und blicken insgesamt positiv auf das letzte Jahr zurück.

Am 23. November 2022 hat der Bundesrat die Bankenverordnung verabschiedet und das Inkrafttreten von BankG und BankV per 1. Januar 2023 beschlossen. Die Umsetzung der neuen Regulierung verbessert die bewährte Einlagensicherung in der Schweiz. Wir freuen uns, dass wir als Expertenorganisation massgeblich zu dieser Entwicklung beigetragen haben.

Schwerpunkte 2022

Gesetzesrevision

Am 17.12.2021 hat die Bundesversammlung die Teilrevision des Bankengesetzes (BankG) in Bezug auf die Einlagensicherung beschlossen. Die wichtigsten Inhalte dieser Teilrevision und der damit verbundenen Anpassung der Bankenverordnung sind:

  • Die Beitragsverpflichtung aller Mitglieder gegenüber esisuisse wird neu geregelt. Sie basiert auf der Summe von 1.6% aller bei Banken in der Schweiz gesicherten Einlagen, wobei CHF 6 Milliarden nicht unterschritten werden dürfen. Somit ergibt sich eine dynamische und aktuell um gut 30% höhere Beitragsverpflichtung von rund CHF 8 Milliarden.
  • Jedes Mitglied muss neu 50% dieser Beitragsverpflichtung in Form von Wertschriften oder Geld im Voraus bei der SNB oder SIX hinterlegen. Die restlichen 50% unterliegen weiterhin den Liquiditätsanforderungen an die Banken.
  • Die Mitglieder haben eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2027, um die neu definierten Prozesse für die Auszahlung der gesicherten Einlagen im Konkurs vorzubereiten. Dazu gehört auch die Erstellung einer Einlegerliste in einem von esisuisse vorgegebenen Format.
  • Wenn mehrere Personen – z.B. ein Ehepaar, eine Erbengemeinschaft etc. – gemeinsam Inhaber eines Kontos sind, spricht man von einem gemeinsamen Konto. Diese Gemeinschaft wird bezüglich Einlagensicherung neu als ein eigener, separater Kunde behandelt. Guthaben dieses separaten Kunden sind bis CHF 100 000 gesichert. Hat eine einzelne Person einer solchen Gemeinschaft zusätzlich eine eigene, separate Kundenbeziehung mit der Bank, sind für diese Kundenbeziehung ebenfalls Guthaben bis CHF 100 000 gesichert.
Kommunikationsmaterial

Das bevorstehende Inkrafttreten der Gesetzesrevision führte bei esisuisse zu einer deutlichen Zunahme der Intensität des Austausches mit unseren Mitgliedern und mit der Öffentlichkeit. Im Jahr 2022 wurden deshalb im Hinblick auf die Gesetzesrevision auch die Kommunikationsmaterialen erarbeitet und überarbeitet.

Die Website von esisuisse wurde neu konzipiert. Der Relaunch ermöglicht es nun den Nutzern, die für sie relevanten Informationen schneller zu finden. Die neue Website ist modern, einfach zu bedienen und ist für alle Endgeräte optimiert. Auch das Informationsangebot auf der Webseite wurde massgeblich ausgebaut.

Damit verbunden wurde die Standardisierung der mit der FINMA abgestimmten Textbausteine vorgenommen. Diese werden unter anderem auch auf der Website unter «Fragen & Antworten» verwendet und unterstützen das effiziente Bearbeiten der Anfragen von Kundenberatern, Bankkunden und Medien.

Der an die Bankkunden gerichtete esisuisse Flyer wurde moderner gestaltet, auf das Wesentliche reduziert und der Standardtext für die Webseiten der Banken wurde angepasst.

Internationales Engagement

esisuisse hat sowohl in der International Association of Deposit Insurers (IADI) als auch im European Forum of Deposit Insurers (EFDI) ihren Bekanntheitsgrad weiter ausbauen können.

Bei IADI werden aktuell die globalen Standards der Einlagensicherungen (Core Principles) revidiert, welche die Regulierungen in den einzelnen Ländern mitprägen. Bei dieser Revision spielt esisuisse eine aktive Rolle. In der Funktion als IADI-Vorstandsmitglied und mittels bilateraler Kontakte konnte das Verständnis für die Schweizer Einlagensicherung weiter erhöht werden.

Mit Gregor Freys Ernennung zum Leiter der Strategy Working Group der EFDI und der erfolgreichen Erarbeitung der EFDI-Strategie zusammen mit den relevantesten europäischen Ländern leistete esisuisse einen wesentlichen Beitrag, auch auf europäischem Level.

Operational Readiness

Im Rahmen des Projekts «Operational Readiness» wurde im 2022 die Zusammenarbeit mit einem weiteren Callcenter vereinbart. Bei einem Case ist esisuisse mit zwei unabhängigen Callcenter besser vorbereitet und kann ein grösseres Anfragevolumen betroffener Bankkunden bewältigen.

Beide Callcenter wurden überdies im Frühling und im Herbst zum Thema Einlagensicherung geschult. Die Callcenter-Schulung ist eine jährlich wiederkehrende Massnahme.