Am 17.12.2021 hat das Parlament eine Teilrevision des Bankengesetzes verabschiedet. Dadurch sind Bankkunden im Rahmen der Einlagensicherung bei einem Konkurs einer Bank noch besser geschützt. Sie kommen schneller zu ihrem Geld, und die Finanzierung der Einlagensicherung wird noch stabiler.
Im Februar 2015 lancierte der Bundesrat unter dem Titel «Weiterentwicklung der Einlagensicherung» eine Teilrevision des Bankengesetzes (BankG). Mit der aktuellen Verabschiedung der Revision des BankG durch die Bundesversammlung wurde ein parlamentarischer Prozess abgeschlossen, der die Einlagensicherung in drei Punkten wesentlich stärkt.
Jede Bank in der Schweiz ist schon heute gesetzlich verpflichtet, Liquidität für den Fall zu halten, dass sie Beiträge an das System der Einlagensicherung leisten muss. Neu muss sie 50% dieser Beitragsverpflichtung in Form von Wertschriften oder Geld bei einer Drittverwahrungsstelle im Voraus hinterlegen. Die restlichen 50% unterliegen weiterhin den strengen Liquiditätsanforderungen an die Banken.
Die Beitragsverpflichtungen aller Banken von heute CHF 6 Milliarden wird erhöht. Die Beitragsverpflichtung basiert neu auf der Summe von 1.6% aller systemweit gesicherten Einlagen, wobei CHF 6 Milliarden nicht unterschritten werden dürfen. Bei einem Total aller gesicherten Einlagen von derzeit rund CHF 489 Milliarden (per 31.12.2020) ergibt sich somit eine Beitragsverpflichtung von CHF 7.8 Milliarden. Diese passt sich dynamisch dem jeweiligen Stand der gesicherten Guthaben an.
Eine der Hauptaufgaben der Einlagensicherung besteht darin, betroffenen Kunden rasch genügend Geld (maximal CHF 100 000 pro Kunde und Bank) zur Erledigung ihrer finanziellen Verpflichtungen zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund wird die Auszahlungsfrist, die bislang nicht gesetzlich geregelt war, verkürzt.